Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: GEMA darf bei Verteilung von treuhänderisch vereinnahmten Lizenzgeldern billiges Ermessen ausübenveröffentlicht am 26. Mai 2021
BGH, Urteil vom 19.05.2005, Az. I ZR 299/02
§ 315 BGB, § 7 S. 3 UrhWGDer BGH hat entschieden, dass die GEMA auch dann, wenn sie es unter Verstoß gegen Pflichten aus § 7 S. 3 UrhWG versäumt haben sollte, die Grundsätze für die Verteilung der Erlöse in ihrer Satzung festzulegen, den Berechtigten gegenüber verpflichtet und gemäß ihrem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) berechtigt, die Erlöse aus der Rechtswahrnehmung nach billigem Ermessen zu verteilen. Hierbei dürften die für die Verteilung der Erlöse maßgebliche Gesamtzahl der Aufführungen von Werken der Unterhaltungsmusik (sog. U-Musik) mit Hilfe eines statistischen Hochrechnungsverfahrens (hier des sog. PRO-Verfahrens) ermittelt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
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- LG Hamburg: Eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 500,00 EUR ist nicht ausreichendveröffentlicht am 21. April 2021
LG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 308 O 135/15
§ 77 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 125 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 500,00 EUR nicht geeignet ist, die mit dem Angebot einer urheberrechtswidrigen Bootleg-CD einhergehende Wiederholungsgefahr auszuräumen. Dies stelle, so das Amtsgericht, keine angemessene Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung dar, denn es sei nicht absehbar, in welchem Umfang kerngleiche Verletzungen begangen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
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- LG Frankenthal: Kein Urheberrechtsschutz für „üblichen Beschreibungstext mit gängigen technischen Formulierungen“veröffentlicht am 4. Februar 2021
LG Frankenthal, Urteil vom 03.11.2020, Az. 6 O 102/20
§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 8 Abs. 1 UWGDieses Urteil wird hier zusammengefasst (LG Frankenthal: Kein Urheberrechtsschutz für „üblichen Beschreibungstext mit gängigen technischen Formulierungen“); zum Volltext der Entscheidung unten:
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- KG Berlin: Kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Foto bei Pixelio hochgeladen wurdeveröffentlicht am 1. Februar 2021
KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2015, Az. 24 U 111/15
§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDie Besprechung des Berliner Hinweisbeschlusses finden Sie hier (KG Berlin: Kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Foto bei Pixelio hochgeladen wurde); den Volltext unten:
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- OLG Frankfurt a.M.: Keine Vertragsstrafe, wenn Foto nur noch über eine 70 Zeichen lange URL erreichbar istveröffentlicht am 9. September 2020
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.06.2020, Az. 11 U 46/19
§ 19a UrhGZur Zusammenfassung der Entscheidung gelangen Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Keine Vertragsstrafe, wenn Foto nur noch über eine 70 Zeichen lange URL erreichbar ist). Den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie Bilder ohne Erlaubnis veröffentlicht?
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- LG Düsseldorf: Zur urheberrechtswidrigen Übernahme einer kurzen Musikkomposition für eine andere Inszenierungveröffentlicht am 10. September 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019, Az. 12 O 263/18
§ 97 Abs. 1, UrhG, § 97a UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, § 19 UrhG, § 19a UrhGDie Zusammenfassung finden Sie hier (LG Düsseldorf: Zur urheberrechtswidrigen Übernahme einer kurzen Musikkomposition für eine andere Inszenierung); den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
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- OLG Frankfurt a.M.: Logo aus englischem Wort mit vorangestelltem Doppeldreieck ist noch kein urheberrechtlich geschütztes Werkveröffentlicht am 17. Juli 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.06.2019, Az. 11 U 51/18
§ 2 UrhG, § 31 UrhGDie Kurzzusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Logo aus englischem Wort mit vorangestelltem Doppeldreieck ist noch kein urheberrechtlich geschütztes Werk), den Volltext im Folgenden:
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Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Urheberrechts oder hinsichtlich einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- KG Berlin: Zur Berechnung einer angemessenen Vergütung eines Synchronsprechers bei Übererfolg eines Kinofilms / Fluch der Karibikveröffentlicht am 15. April 2019
KG Berlin, Urteil vom 01.06.2016, Az 24 U 25/15
§ 32a UrhG
Hier (KG Berlin: Zur Berechnung einer angemessenen Vergütung eines Synchronsprechers bei Übererfolg eines Kinofilms / Fluch der Karibik) finden Sie die Kurzbesprechung der Entscheidung. Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Haben Sie für Ihren Beitrag zu einem Bestseller zu wenig Lohn erhalten?
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- BVerfG: Erklären die Eltern, zu wissen, wer in der Familie illegales Filesharing betrieben habe, müssen sie denjenigen benennenveröffentlicht am 3. April 2019
BVerfG; Beschluss vom , Az. 1 BvR 2556/17
Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 138 ZPO
Die Entscheidung des BVerfG wird hier besprochen (BVerfG: Erklären die Eltern, zu wissen, wer in der Familie illegales Filesharing betrieben habe, müssen sie denjenigen benennen). Zum Volltext der Entscheidung unten:Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.toveröffentlicht am 22. März 2019
LG München I, Urteil vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18
§ 19a UrhG, § 7 Abs. 4 TMG, § 935 ZPODas Urteil des LG München I wurde hier zusammengefasst (LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to). Zum Volltext der Entscheidung:
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