Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Anschlussinhaber muss Namen von volljährigem Kind offenbaren, das illegales Filesharing zugegeben hat / Loudveröffentlicht am 17. Oktober 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16
Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta, Art. 47 EU-Grundrechtecharta; § 85 Abs. 1 S.1 UrhG, § 97 Abs. 2 S.1 UrhG; § 138 ZPO, § 383 ZPO, § 384 ZPOEine Kurzbesprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Anschlussinhaber muss Namen von volljährigem Kind offenbaren, das illegales Filesharing zugegeben hat / Loud). Zum Volltext s. unten:
Haben Sie Ärger wegen illegalem Filesharing?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Bei unklarer Rechtsinhaberschaft ist ein sofortiges Anerkenntnis im Prozess auch nach vorheriger Abmahnung möglichveröffentlicht am 16. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.08.2017, Az. 11 W 16/17
§ 93 ZPO; § 97 UrhG, § 97a UrhG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Sofortiges Anerkenntnis auch nach vorheriger Abmahnung) und den Volltext nachstehend wiedergegeben:Sollen Sie fremde Urheberrechte verletzt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Bielefeld: Kein Urheberrechtsschutz für einen Twitter-Beitragveröffentlicht am 6. Oktober 2017
LG Bielefeld, Beschluss vom 03.01.2017, Az. 4 O 144/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG
Den Beschluss des LG Bielefeld haben wir hier zusammengefasst (LG Bielefeld – Tweet nicht urheberrechtlich geschützt), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird in ein für Sie geschütztes Recht eingegriffen?
Wollen Sie Ihre Rechte durchsetzen, z.B. mittels einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung, wissen aber nicht, ob überhaupt ein Schutzrecht besteht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Kein Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess, wenn Auskunftsbeschluss sich nicht auch gegen den Reseller richtetveröffentlicht am 13. September 2017
BGH, Urteil vom 13.07.2017, Az. I ZR 193/16
§ 101 Abs. 9 UrhGEine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Beweisverwertung bei Filesharing), den Text der Pressemitteilung nachstehend:
Wurden Sie wegen Filesharings auf Schadensersatz verklagt?
Sollen Sie einen Urheberrechtsverstoß im Internet (Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen) begangen haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben oder Schadensersatz zahlen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EURveröffentlicht am 11. September 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 124/16
§ 97a Abs. 1 UrhG aFZur Zusammenfassung der Entscheidung hier (BGH – Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EUR). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, ein Werk ohne Erlaubnis weiter verbreitet zu haben und haben Sie aktuell eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Urheberrechtsverletzung durch Präsentation auf einer Messe?veröffentlicht am 10. Juli 2017
BGH, Urteil vom 23.02.2017, Az. I ZR 92/16
§ 17 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG
Die Entscheidung des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Urheberrechtsverletzung durch Messepräsentation?) und den Volltext nachstehend wiedergegeben:Wurde ein von Ihnen geschaffenes Werk ohne Ihr Einverständnis verbreitet?
Oder wird Ihnen der Vorwurf gemacht, ein Werk ohne Erlaubnis weiter verbreitet zu haben und Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- AG Kassel: Zum Nachweis des Rechtserwerbs bei Urheberrechtenveröffentlicht am 16. Mai 2017
AG Kassel, Urteil vom 21.03.2017, Az. 410 C 4277/15
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 24 UrhG, § 51 UrhG
Das Urteil des AG Kassel haben wir hier zusammengefasst (AG Kassel – Rechtsübertragung), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird Ihr Urheber- oder Nutzungsrecht angezweifelt?
Wollen Sie Ihre Rechte durchsetzen, müssen selbst aber erst die Existenz dieser Rechte nachweisen? Ist unsicher, ob Ihnen überhaupt Rechte übertragen wurden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Die Panoramafreiheit gilt auch für Werke an den Außenseiten von Schiffenveröffentlicht am 4. Mai 2017
BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 247/15
§ 59 Abs. 1 S. 1 UrhG
Die Entscheidung des BGH haben wir hier für Sie besprochen (BGH – Panoramafreiheit AIDA Kussmund) und die Pressemitteilung Nr. 56/2017 nachstehend wiedergegeben:Wurde ein von Ihnen geschaffenes Werk ohne Ihr Einverständnis verbreitet?
Oder wird Ihnen der Vorwurf gemacht, ein Werk ohne Erlaubnis weiter verbreitet zu haben und Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweiligen Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Das unerlaubte Streaming von Werken stellt eine Urheberrechtsverletzung darveröffentlicht am 27. April 2017
EuGH, Urteil vom 26.04.2017, Az. C-527/15
Art. 5 Abs. 1 und 5 der EU-RL 2001/29Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine Zusammenfassung hier (EuGH – Das unerlaubte Streaming von Werken ist urheberrechtswidrig).
Haben Sie eine Abmahnung wegen Streamings bekommen?
Wurden Sie wegen des Betrachtens von Filmen auf einer illegalen Kinoplattform wie www.kinox.to abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei einer Lösung.
- BGH: Zur gewerblichen Nutzung von Fotografien eines öffentlichen Werkesveröffentlicht am 13. April 2017
BGH, Urteil vom 19.01.2017, Az. I ZR 242/15
§ 59 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 62 Abs. 1 S. 1 UrhG
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Fotografien von öffentlichen Werken), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird Ihnen die Verletzung eines öffentlich ausgestellten Werkes vorgeworfen?
Sollen Sie ein fremdes Werk, welches in der Öffentlichkeit ausgestellt ist, fotografiert und auf rechtswidrige Weise genutzt haben? Oder wurde Ihr Werk von Dritten ohne Ihre Einwilligung verwendet? Haben Sie bereits eine Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.