Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Ausschließliche Nutzungslizenz enthält nicht automatisch Recht zur Unterlizenzierungveröffentlicht am 2. Februar 2023
LG Leipzig, Urteil vom 13.11.2006, Az. 05 O 1408/06
§ 31 Abs. 3 UrhG, § 35 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGEine Kurzzusammenfassung finden Sie hier (LG Leipzig: Ausschließliche Nutzungslizenz enthält nicht automatisch Recht zur Unterlizenzierung). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogieveröffentlicht am 31. Januar 2023
BGH, Urteil vom 18.06.2020, Az. I ZR 93/19
§ 97 Abs. 2 S. 1 und 3 UrhG, § 287 Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPODie Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH wurde auf der Kanzlei-Website zusammengefasst (BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogie). Zum Volltext der Entscheidung s. unten: (mehr …)
- LG Köln: Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche / Ausnahme von der 70-Zeichen-Rechtsprechung des BGHveröffentlicht am 6. Januar 2023
LG Köln, Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21
§ 276 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 339 BGBDen Volltext dieser Entscheidung finden Sie unten. Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln: Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche / Ausnahme von der 70-Zeichen-Rechtsprechung des BGH): (mehr …)
- LG Hamburg: Zum Unterlassungsanspruch und zur Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenzveröffentlicht am 3. Januar 2023
LG Hamburg, Urteil vom 10.12.2020, Az. 310 O 62/20
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 119 Abs. 2 BGB, § 123 BGBDie Zusammenfassung dieser in vielerlei Hinsicht aufschlussreichen Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg: Zum Unterlassungsanspruch und zur Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Cheat-Software, die im softwarecodeunabhängigen Arbeitsspeicher der Sony Playstation ansetzt, stellt keine Umarbeitung dar / § 69c Nr. 2 UrhGveröffentlicht am 3. November 2022
OLG Hamburg, Urteil vom 07.10.2021, Az. 5 U 23/12
§ 69c Nr. 2 UrhGDie Zusammenfassung dieser längeren Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg: Cheat-Software, die im softwarecodeunabhängigen Arbeitsspeicher ansetzt, stellt keine Umarbeitung dar / § 69c Nr. 2 UrhG). Zum Volltext der Entscheidunggelangen Sie unten:
- OLG Karlsruhe: Zur Vertragsstrafe wegen Nutzung eines Fotos, das nur noch über den direkten Link (URL) erreicht werden kannveröffentlicht am 4. Oktober 2021
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2021, Az. 6 U 94/20
§ 339 BGBDie Entscheidung habe ich hier besprochen – mit einem wichtigen Hinweis zu einer späteren BGH-Entscheidung (OLG Karlsruhe: Zur Vertragsstrafe wegen Nutzung eines Fotos, das nur noch über den direkten Link (URL) erreicht werden kann). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Vertragsstrafe wegen Fotoklaus?
Benötigen Sie Hilfe bei einer Vertragsstrafe, z.B. wegen angeblich wiederholten Fotoklaus? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht und Vertragsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Keine Vertragsstrafe für Foto, das nur direkt über eine URL mit 70 Zeichen erreichbar istveröffentlicht am 27. September 2021
BGH, Urteil vom 27.05.2021, Az. I ZR 119/20
§ 15 Abs. 3 UrhG, § 15 Abs. 2 S.1 und 2 Nr. 2 UrhG, § 19a UrhGEine Kurzzusammenfassung mit Verweisen zu unterinstanzlicher Rechtsprechung findet sich hier (BGH: Keine Vertragsstrafe für Foto, das nur direkt über eine URL mit 70 Zeichen erreichbar ist). Zum Volltext der Entscheidung:
Vertragsstrafe wegen Fotoklau?
Benötigen Sie Hilfe bei einer Vertragsstrafe, z.B. wegen angeblich wiederholten Fotoklaus? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht und Vertragsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Abmahnung von Fotoklau ohne Wiedergabe des Fotos ist unwirksam / § 97a Abs. 2 UrhGveröffentlicht am 10. August 2021
LG Köln, Urteil vom 20.05.2021, Az. 14 O 167/20
§97 Abs.2 UrhG, § 97a UrhG, § 287 ZPO, § 32 ZPO, § 33 ZPO, Art. 7 Nr. 2 EuGVVOZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten. Die Zusammenfassung finden Sie auf der Kanzlei-Hauptseite (LG Köln: Abmahnung von Fotoklau ohne Wiedergabe des Fotos ist unwirksam / § 97a Abs. 2 UrhG).
Abmahnung wegen Fotoklau?
Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Urheberrechts oder bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: GEMA darf bei Verteilung von treuhänderisch vereinnahmten Lizenzgeldern billiges Ermessen ausübenveröffentlicht am 26. Mai 2021
BGH, Urteil vom 19.05.2005, Az. I ZR 299/02
§ 315 BGB, § 7 S. 3 UrhWGDer BGH hat entschieden, dass die GEMA auch dann, wenn sie es unter Verstoß gegen Pflichten aus § 7 S. 3 UrhWG versäumt haben sollte, die Grundsätze für die Verteilung der Erlöse in ihrer Satzung festzulegen, den Berechtigten gegenüber verpflichtet und gemäß ihrem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) berechtigt, die Erlöse aus der Rechtswahrnehmung nach billigem Ermessen zu verteilen. Hierbei dürften die für die Verteilung der Erlöse maßgebliche Gesamtzahl der Aufführungen von Werken der Unterhaltungsmusik (sog. U-Musik) mit Hilfe eines statistischen Hochrechnungsverfahrens (hier des sog. PRO-Verfahrens) ermittelt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
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Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Urheberrechts oder hinsichtlich einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Hamburg: Eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 500,00 EUR ist nicht ausreichendveröffentlicht am 21. April 2021
LG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 308 O 135/15
§ 77 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 125 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 500,00 EUR nicht geeignet ist, die mit dem Angebot einer urheberrechtswidrigen Bootleg-CD einhergehende Wiederholungsgefahr auszuräumen. Dies stelle, so das Amtsgericht, keine angemessene Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung dar, denn es sei nicht absehbar, in welchem Umfang kerngleiche Verletzungen begangen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
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