Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Stuttgart: Zur Haftung und Darlegungslast eines Anschlussinhabers beim Vorwurf des Filesharingsveröffentlicht am 3. Januar 2017
AG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2016, Az. 4 C 1254/16
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; § 832 BGB, § 1004 BGB
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des AG Stuttgart finden Sie hier (AG Stuttgart – Haftung und Darlegungslast des Anschlussinhabers), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird Ihnen illegales Filesharing vorgeworfen?
Sollen Sie einen Urheberrechtsverstoß im Internet (Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen) begangen haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Minderjährige können wegen Filesharings zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt werdenveröffentlicht am 16. Dezember 2016
OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2016, Az. 4 U 75/15
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamm – Haftung Minderjähriger für Filesharing), den Volltext finden Sie nachstehend:Haben Sie oder Ihr Kind wegen Filesharings eine Abmahnung oder Klage erhalten?
Wird Ihnen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen, den Sie selbst nicht begangen haben? Hat ein Familienmitglied über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss eine Software, einen Musiktitel oder einen Film heruntergeladen? Haben Sie bereits ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns dann gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Anschlussinhaber muss Passwortschutz seines WLAN-Routers grundsätzlich nicht ändernveröffentlicht am 25. November 2016
BGH, Urteil vom 24.11.2016, Az. I ZR 220/15
§ 97 UrhGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH – Verpflichtung zur Änderung des Passwortes am WLAN-Router) und die Pressemitteilung nachstehend:
Haben Sie wegen Filesharings eine Abmahnung oder Klage erhalten?
Wird Ihnen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen, den Sie selbst nicht begangen haben? Hat ein Unbekannter über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss eine Software, einen Musiktitel oder einen Film heruntergeladen? Haben Sie bereits ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns dann gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankenthal: In Filesharing-Fällen hat der Anspruchsteller das Vorhandensein von nutzbaren Werkfragmenten nachzuweisenveröffentlicht am 11. August 2016
LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016, Az. 6 S 22/15
§ 15 ff UrhG, § 85 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Frankenthal – Beweislast Filesharing), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Wurden Sie wegen Filesharings abgemahnt oder verklagt?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Düsseldorf: Zum Beweis der Täterschaft beim Filesharing bei Anschlussnutzung durch mehrere Personenveröffentlicht am 9. Mai 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2016, Az. 12 S 2/15
§ 97 UrhGEine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Düsseldorf – Filesharing durch Angehörige), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Internetanschluss / WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- AG Kassel: Lizenzinhaber hat bei Filesharing keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er selbst lediglich eine Lizenz zum Verbreiten in Tauschbörsen besitztveröffentlicht am 28. April 2016
AG Kassel, Urteil vom 22.03.2016, Az. 410 C 4235/15
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 24 UrhG, § 51 UrhG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (AG Kassel – erlaubte Verbreitung per Filesharing), den Volltext des Urteils im Folgenden:Wurden Sie wegen illegalen Filesharings abgemahnt?
Haben Sie oder jemand aus Ihrer Familie Musik, Filme oder Spiele aus dem Internet (Tauschbörse) heruntergeladen? Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) gerade im Filesharing bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- EU-Generalanwalt: Deutsche Störerhaftung für WLAN verstößt gegen EU-Rechtveröffentlicht am 6. April 2016
EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.03.2016, Az. C-484/14
Art. 12 Abs. 3 EU-RL 2000/13, Art. 15 Abs. 1 EU-RL 2000/31Die Empfehlungen des Generalanwalts beim EuGH, Maciej Szpunar in der Sache C-484/14 finden Sie hier (Generalanwalt – Deutsche Störerhaftung verstößt gegen EU-Recht). Zum Volltext der Anträge gelangen Sie unten.
Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Interentanschluss / WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben erhalten? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Flensburg: Wohnungsinhaber haftet nicht für illegale Downloads seines Mitbewohners / Vorherige Belehrung von Erwachsenen ist nicht notwendigveröffentlicht am 11. März 2016
LG Flensburg, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 8 S 48/15
§ 97a Abs. 1 UrhGEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Flensburg – Wohnungsbesitzer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen von Mitbewohnern), den Volltext des Hinweisbeschlusses im Folgenden:
Wurden Sie wegen illegalen Filesharings abgemahnt?
Hat einer Ihrer Mitbewohner aus dem Internet Musik, Software oder ein Video heruntergeladen? Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) gerade im Filesharing bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- LG Bielefeld: Für den Schadensersatzanspruch in Filesharing-Fällen gilt die 3-jährige Regelverjährungveröffentlicht am 18. Februar 2016
LG Bielefeld, Beschluss vom 13.01.2016, Az. 20 S 132/15
§ 195 BGB, § 852 BGB; § 102 S. 2 UrhGLesen Sie eine Zusammenfassung der Entscheidung hier oder lesen Sie im Folgenden den Volltext: (mehr …)
- BGH: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines urheberrechtlichen Auskunftsverfahrens, wenn dieses mehrere Anschlussinhaber betrifftveröffentlicht am 10. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 11.12.2014, Az. I ZB 7/14
§ 101 Abs. 2 S.1 Nr. 3 UrhG, § 101 Abs. 9 S.1 UrhG, § 91 Abs. 1 S.1 ZPOIm Folgenden finden Sie den Volltext der BGH-Entscheidung. Eine Zusammenfassung finden Sie hier auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de. (mehr …)