Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Erklären die Eltern, zu wissen, wer in der Familie illegales Filesharing betrieben habe, müssen sie denjenigen benennenveröffentlicht am 3. April 2019
BVerfG; Beschluss vom , Az. 1 BvR 2556/17
Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 138 ZPO
Die Entscheidung des BVerfG wird hier besprochen (BVerfG: Erklären die Eltern, zu wissen, wer in der Familie illegales Filesharing betrieben habe, müssen sie denjenigen benennen). Zum Volltext der Entscheidung unten:Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.toveröffentlicht am 22. März 2019
LG München I, Urteil vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18
§ 19a UrhG, § 7 Abs. 4 TMG, § 935 ZPODas Urteil des LG München I wurde hier zusammengefasst (LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to). Zum Volltext der Entscheidung:
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Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Frankfurt a.M.: Zur Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällenveröffentlicht am 12. Oktober 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2018, Az. 2-03 S 20/17
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (LG Frankfurt – Beweislast bei Filesharing-Verstößen), den Volltext finden Sie nachstehend:Werden Sie als Anschlussinhaber wegen Filesharings in Anspruch genommen?
Haben Sie wegen Filesharings eines Films, Computerspiels oder Musikstücks eine Abmahnung erhalten oder haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und werden nun auf die Kosten in Anspruch genomment? Haben Sie selbst jedoch keine Urheberrechtsverstöße begangen, sondern möglicherweise jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zur Verjährung der Schadensersatzansprüche bei Filesharing-Verstößenveröffentlicht am 6. August 2018
BGH, Beschluss vom 23.01.2017, Az. I ZR 265/15
§ 102 S. 2 UrhG; § 852 BGBDie Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Verjährung Schadensersatz bei Filesharing), den Volltext finden Sie nachstehend:
Werden bei Ihnen noch Ansprüche wegen Filesharings geltend gemacht?
Haben Sie wegen Filesharings eines Films, Computerspiels oder Musikstücks eine Abmahnung erhalten, und dachten, mit Abgabe einer Unterlassungserklärung wäre die Sache erledigt? Werden gegen Sie nun weitere Forderungen auf Schadensersatz, möglicherweise bereits im Klageweg, geltend gemacht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Anschlussinhaber muss Namen von volljährigem Kind offenbaren, das illegales Filesharing zugegeben hat / Loudveröffentlicht am 17. Oktober 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16
Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta, Art. 47 EU-Grundrechtecharta; § 85 Abs. 1 S.1 UrhG, § 97 Abs. 2 S.1 UrhG; § 138 ZPO, § 383 ZPO, § 384 ZPOEine Kurzbesprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Anschlussinhaber muss Namen von volljährigem Kind offenbaren, das illegales Filesharing zugegeben hat / Loud). Zum Volltext s. unten:
Haben Sie Ärger wegen illegalem Filesharing?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Kein Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess, wenn Auskunftsbeschluss sich nicht auch gegen den Reseller richtetveröffentlicht am 13. September 2017
BGH, Urteil vom 13.07.2017, Az. I ZR 193/16
§ 101 Abs. 9 UrhGEine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Beweisverwertung bei Filesharing), den Text der Pressemitteilung nachstehend:
Wurden Sie wegen Filesharings auf Schadensersatz verklagt?
Sollen Sie einen Urheberrechtsverstoß im Internet (Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen) begangen haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben oder Schadensersatz zahlen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EURveröffentlicht am 11. September 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 124/16
§ 97a Abs. 1 UrhG aFZur Zusammenfassung der Entscheidung hier (BGH – Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EUR). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, ein Werk ohne Erlaubnis weiter verbreitet zu haben und haben Sie aktuell eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- AG Kassel: Zum Nachweis des Rechtserwerbs bei Urheberrechtenveröffentlicht am 16. Mai 2017
AG Kassel, Urteil vom 21.03.2017, Az. 410 C 4277/15
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 24 UrhG, § 51 UrhG
Das Urteil des AG Kassel haben wir hier zusammengefasst (AG Kassel – Rechtsübertragung), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird Ihr Urheber- oder Nutzungsrecht angezweifelt?
Wollen Sie Ihre Rechte durchsetzen, müssen selbst aber erst die Existenz dieser Rechte nachweisen? Ist unsicher, ob Ihnen überhaupt Rechte übertragen wurden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Zur Darlegungslast des Anschlussinhabers beim Filesharingveröffentlicht am 28. März 2017
BGH, Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15
§ 94 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 A GG; Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta
Eine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Darlegungslast beim Filesharing), der Volltext ist nachstehend abgedruckt:Wurden Sie wegen Filesharings auf Schadensersatz verklagt?
Sollen Sie einen Urheberrechtsverstoß im Internet (Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen) begangen haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben oder Schadensersatz zahlen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Streitwert von 15.000 Euro ist im Fall des Filesharings eines aktuellen Computerspiels angemessenveröffentlicht am 4. Januar 2017
BGH, Versäumnisurteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 43/15
§ 97a Abs. 1 UrhG aF
Die Entscheidung des BGH haben wir hier (BGH – Streitwert Filesharing Computerspiel) für Sie besprochen und den Volltext unten wiedergegeben:Wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgeworfen?
Haben Sie fremde Werke (z.B. Musik, Filme oder Computerspiele) ohne Einwilligung über eine Tauschbörse vervielfältigt und haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht und insbesondere dem Filesharing bestens vertraut und helfen Ihnen gern.