Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Streitwert von 15.000 Euro ist im Fall des Filesharings eines aktuellen Computerspiels angemessenveröffentlicht am 4. Januar 2017
BGH, Versäumnisurteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 43/15
§ 97a Abs. 1 UrhG aF
Die Entscheidung des BGH haben wir hier (BGH – Streitwert Filesharing Computerspiel) für Sie besprochen und den Volltext unten wiedergegeben:Wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgeworfen?
Haben Sie fremde Werke (z.B. Musik, Filme oder Computerspiele) ohne Einwilligung über eine Tauschbörse vervielfältigt und haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht und insbesondere dem Filesharing bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- AG Stuttgart: Zur Haftung und Darlegungslast eines Anschlussinhabers beim Vorwurf des Filesharingsveröffentlicht am 3. Januar 2017
AG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2016, Az. 4 C 1254/16
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; § 832 BGB, § 1004 BGB
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des AG Stuttgart finden Sie hier (AG Stuttgart – Haftung und Darlegungslast des Anschlussinhabers), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird Ihnen illegales Filesharing vorgeworfen?
Sollen Sie einen Urheberrechtsverstoß im Internet (Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen) begangen haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Minderjährige können wegen Filesharings zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt werdenveröffentlicht am 16. Dezember 2016
OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2016, Az. 4 U 75/15
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamm – Haftung Minderjähriger für Filesharing), den Volltext finden Sie nachstehend:Haben Sie oder Ihr Kind wegen Filesharings eine Abmahnung oder Klage erhalten?
Wird Ihnen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen, den Sie selbst nicht begangen haben? Hat ein Familienmitglied über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss eine Software, einen Musiktitel oder einen Film heruntergeladen? Haben Sie bereits ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns dann gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Hamburg: Verlinkung von fremden Websites, die Urheberrechtsverletzungen enthalten, ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 15. Dezember 2016
LG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2016, Az. 310 O 402/16
§ 19a UrhG, § 23 S. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDie längere Besprechung dieses Beschlusses finden Sie hier (LG Hamburg – Verlinkung von rechtswidrigen Internetinhalten). Den Volltext der Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unten:
Wurden Sie wegen der Verlinkung rechtswidriger Inhalte abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil auf Ihrer Webseite eingebettete Links zu (unerkannt rechtswidrigen) Inhalten von Drittseiten Urheberrechte verletzen sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- KG Berlin: Kann eine Stellenanzeige urheberrechtlich geschützt sein?veröffentlicht am 13. Dezember 2016
KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2016, Az. 24 W 57/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 17 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG
Eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (KG Berlin – Urheberrechtsschutz für Stellenanzeige) und den Volltext des Beschlusses nachstehend:Wurde Ihr geistiges Eigentum verletzt?
Wurde ein von Ihnen geschaffenes Werk von einem Dritten unberechtigt übernommen, Sie sind sich jedoch nicht sicher, ob überhaupt ein geschütztes Werk vorliegt? Oder wird Ihnen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen, obwohl Sie nicht der Meinung sind, fremdes geistiges Eigentum verwendet zu haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Hamburg: Kurze Werbetexte können als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt seinveröffentlicht am 1. Dezember 2016
LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2015, Az. 308 O 446/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 13 UrhG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Das Urteil des LG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (LG Hamburg – Urheberrechtsschutz für kurze Texte) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wurde ein Text von Ihnen einfach übernommen?
Macht sich ein Dritter die Früchte Ihrer Arbeit zu Nutze und Sie möchten sich dagegen wehren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Frankfurt a.M.: Bundesland haftet, wenn Lehrer Webseite für Schule mit urheberrechtswidrigem Inhalt veröffentlichtveröffentlicht am 29. November 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2016, Az. 2-06 O 175/16
Art. 34 GG, § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB, § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG, § 99 UrhGDas Urteil des LG Frankfurt a.M. haben wir auf unserer Hauptseite besprochen (LG Frankfurt a.M. – Bundesland haftet für Urheberrechtsverstöße eines Lehrers) und unten im Volltext wiedergegeben:
Brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Urheberrecht?
Wird Ihnen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen? Werden Ihre Urheberrechte verletzt? Haben Sie bereits ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns dann gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Urheberrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Anschlussinhaber muss Passwortschutz seines WLAN-Routers grundsätzlich nicht ändernveröffentlicht am 25. November 2016
BGH, Urteil vom 24.11.2016, Az. I ZR 220/15
§ 97 UrhGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH – Verpflichtung zur Änderung des Passwortes am WLAN-Router) und die Pressemitteilung nachstehend:
Haben Sie wegen Filesharings eine Abmahnung oder Klage erhalten?
Wird Ihnen ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen, den Sie selbst nicht begangen haben? Hat ein Unbekannter über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss eine Software, einen Musiktitel oder einen Film heruntergeladen? Haben Sie bereits ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns dann gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG München: „Framing“ verletzt keine Urheberrechteveröffentlicht am 25. November 2016
OLG München, Urteil vom 25.08.2016, Az. 6 U 1092/11
§ 19a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EGEine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG München – Framing), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Wurden Sie wegen fremder Inhalte auf Ihrer Webseite abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil auf Ihrer Webseite eingebettete Links, Videos oder andere Inhalte von Drittseiten angeblich Urheberrechte verletzen sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur weiteren angemessenen Vergütung bezüglich eines Werkes der angewandten Kunst – Geburtstagskarawaneveröffentlicht am 23. November 2016
BGH, Urteil vom 16.06.2016, Az. I ZR 222/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, § 32 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 UrhG, § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG; § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Geburtstagskarawane) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wurden Sie für Ihr Werk nicht angemessen vergütet?
Haben Sie ein Werk geschaffen, welches erfolgreich vertrieben wurde, und wurden dafür nicht ausreichend entlohnt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.