Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Verjährung der Schadensersatzansprüche bei Filesharing-Verstößenveröffentlicht am 6. August 2018
BGH, Beschluss vom 23.01.2017, Az. I ZR 265/15
§ 102 S. 2 UrhG; § 852 BGBDie Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Verjährung Schadensersatz bei Filesharing), den Volltext finden Sie nachstehend:
Werden bei Ihnen noch Ansprüche wegen Filesharings geltend gemacht?
Haben Sie wegen Filesharings eines Films, Computerspiels oder Musikstücks eine Abmahnung erhalten, und dachten, mit Abgabe einer Unterlassungserklärung wäre die Sache erledigt? Werden gegen Sie nun weitere Forderungen auf Schadensersatz, möglicherweise bereits im Klageweg, geltend gemacht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG München I: Zur Schöpfungshöhe bei einem Sprachwerk – Jahrmarktsanpreisungveröffentlicht am 14. Februar 2018
LG München I, Urteil vom 12.12.2017, Az. 33 O 15792/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, § 73 UrhG, § 85 UrhG; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 22 KUG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG München finden Sie hier (LG München – Schöpfungshöhe Sprachwerk), den Volltext nachstehend:Wann ist ein Sprachwerk urheberrechtlich geschützt?
Wollen Sie wissen, ob ein Sprach- oder anderes Werk urheberrechtlich geschützt ist? Befürchten Sie einen Eingriff in Ihre Rechte oder wird Ihnen die Verletzung fremder Rechte vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Köln: Bei Bilderklau kann die MFM-Liste mit Abschlag zur Schadensersatzberechnung angewendet werdenveröffentlicht am 27. November 2017
LG Köln, Urteil vom 24.08.2017, Az. 14 O 111/16
§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 16 UrhG, § 19 a UrhG, § 72 UrhGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln – Bei Bilderklau kann die MFM-Liste mit Abschlag zur Schadensersatzberechnung angewendet werden), den Volltext unten:
Haben Sie Ärger wegen gestohlener Bilder?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten oder benötigen Sie gerichtlichen Schutz? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: Urheberrechtsschutz für DIN-Normen?veröffentlicht am 21. November 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart
§ 2 UrhG, § 5 UrhG, § 10 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG; Art. 19 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 AEUV, Art. 102 AEUV, Art. 106 Abs. 1 AEUV, Art. 107 Abs. 1 AEUV, Art. 108 Abs. 1 AEUV
Das Urteil des OLG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamburg – Urheberrechtsschutz für DIN-Normen), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird in ein für Sie geschütztes Recht eingegriffen?
Haben Sie ein Copyright bzw. ein Urheberrecht an einem fremden Werk, auch z.B. einer DIN-Norm, verletzt und haben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, wissen aber nicht, ob überhaupt ein Schutzrecht besteht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Frankfurt a.M.: Zum Urheberrechtsschutz für eine Zeichnung nach einer Fotografieveröffentlicht am 14. November 2017
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.09.2017, Az. 2-03 O 416/16
§ 2 UrhG, § 72 UrhGEine Zusammenfassung der Entscheidung des LG Frankfurt finden Sie hier (LG Frankfurt – Zeichnung nach einem Foto), den Volltext nachstehend:
Wann unterliegt ein Werk dem Urheberrechtsschutz?
Wollen Sie wissen, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist? Befürchten Sie einen Eingriff in Ihre Rechte oder wird Ihnen die Verletzung fremder Rechte vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Anschlussinhaber muss Namen von volljährigem Kind offenbaren, das illegales Filesharing zugegeben hat / Loudveröffentlicht am 17. Oktober 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16
Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta, Art. 47 EU-Grundrechtecharta; § 85 Abs. 1 S.1 UrhG, § 97 Abs. 2 S.1 UrhG; § 138 ZPO, § 383 ZPO, § 384 ZPOEine Kurzbesprechung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Anschlussinhaber muss Namen von volljährigem Kind offenbaren, das illegales Filesharing zugegeben hat / Loud). Zum Volltext s. unten:
Haben Sie Ärger wegen illegalem Filesharing?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Bei unklarer Rechtsinhaberschaft ist ein sofortiges Anerkenntnis im Prozess auch nach vorheriger Abmahnung möglichveröffentlicht am 16. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.08.2017, Az. 11 W 16/17
§ 93 ZPO; § 97 UrhG, § 97a UrhG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Sofortiges Anerkenntnis auch nach vorheriger Abmahnung) und den Volltext nachstehend wiedergegeben:Sollen Sie fremde Urheberrechte verletzt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Bielefeld: Kein Urheberrechtsschutz für einen Twitter-Beitragveröffentlicht am 6. Oktober 2017
LG Bielefeld, Beschluss vom 03.01.2017, Az. 4 O 144/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG
Den Beschluss des LG Bielefeld haben wir hier zusammengefasst (LG Bielefeld – Tweet nicht urheberrechtlich geschützt), den Volltext finden Sie nachstehend:Wird in ein für Sie geschütztes Recht eingegriffen?
Wollen Sie Ihre Rechte durchsetzen, z.B. mittels einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung, wissen aber nicht, ob überhaupt ein Schutzrecht besteht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: Kein Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess, wenn Auskunftsbeschluss sich nicht auch gegen den Reseller richtetveröffentlicht am 13. September 2017
BGH, Urteil vom 13.07.2017, Az. I ZR 193/16
§ 101 Abs. 9 UrhGEine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Beweisverwertung bei Filesharing), den Text der Pressemitteilung nachstehend:
Wurden Sie wegen Filesharings auf Schadensersatz verklagt?
Sollen Sie einen Urheberrechtsverstoß im Internet (Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen) begangen haben? Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben oder Schadensersatz zahlen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EURveröffentlicht am 11. September 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 124/16
§ 97a Abs. 1 UrhG aFZur Zusammenfassung der Entscheidung hier (BGH – Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EUR). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, ein Werk ohne Erlaubnis weiter verbreitet zu haben und haben Sie aktuell eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.