Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Verleih von eBooks löst angemessene Vergütung für den Urheber ausveröffentlicht am 17. November 2016
EuGH, Urteil vom 10.11.2016, Az. C-174/15
Art. 1 Abs. 1 EU-RL 2006/115/EGDie Entscheidung des EuGH haben wir hier (EuGH – Verleih von eBooks) für Sie besprochen und den Volltext unten wiedergegeben:
Haben Sie juristische Probleme wegen des Verleihs von eBooks?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Wird von Ihnen die Zahlung von Gebühren gefordert? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamm: Unterlassungsstreitwert für unbefugte Fotoverwendung im Geschäftsverkehrveröffentlicht am 17. November 2016
OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016, Az. 32 SA 49/16
§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 281 ZPO
Eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm – Streitwert Fotoverwendung), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Haben Sie Ihre Produkte mit fremden Bildern beworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wurden Bilder von Ihnen seitens eines Dritten ohne Einwilligung genutzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Filesharing – Zur Bemessung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Abmahnung im Rahmen der Kostenklageveröffentlicht am 16. November 2016
BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 272/14
§ 97a Abs. 1 UrhG aF; § 3 ZPO
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Bemessung des Streitwerts) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Haben Sie wegen Filesharings eine Abmahnung oder Klage erhalten?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Bochum: Zur Haftung des Webdesigners wegen urheberrechtsverletzender Fotosveröffentlicht am 9. November 2016
LG Bochum, Urteil vom 16.08.2016, Az. 9 S 17/16
§ 280 Abs. 1 BGB; § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 13 UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Bochum – Haftung Webdesigner), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Haben Sie Fotos ohne Berechtigung veröffentlicht?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, obwohl Sie selbst z.B. die Bilder auf Ihrer Homepage gar nicht ausgesucht haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG München I: Anbieter von Online-Videorekorder kann sich nicht auf Privilegierung des § 53 UrhG berufenveröffentlicht am 7. November 2016
LG München I, End-Urteil vom 28.09.2016, Az. 37 O 1930/16
§ 16 UrhG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas End-Urteil des LG München I haben wir hier besprochen (LG München I – Privilegiert § 53 UrhG den Anbieter von Online-Videorekordern?) und unten im Volltext wiedergegeben:
Wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen?
Haben Sie fremde Werke ohne Einwilligung vervielfältigt und haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Ein Werk auf der Außenseite eines Kreuzfahrtschiffs darf durch Fotografieren weiter verbreitet werdenveröffentlicht am 26. Oktober 2016
OLG Köln, Urteil vom 23.10.2015, Az. 6 U 34/15
§ 59 UrhG
Das Urteil des OLG Köln haben wir hier zusammengefasst (OLG Köln – AIDA Kussmund) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Wurde ein von Ihnen geschaffenes Werk unrechtmäßig verbreitet?
Oder wird Ihnen ein entsprechender Vorwurf gemacht und Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweiligen Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Hamburg: Kein Urheberrechtsverstoß auf einer .de-Domain bei fehlendem inhaltlichen Inlandsbezugveröffentlicht am 18. Oktober 2016
LG Hamburg, Urteil vom 17.06.2016, Az. 308 O 161/13
§ 19a UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg – Inlandsbezug Urheberrecht), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen?
Oder verletzt jemand Ihre Rechte und Sie wollen im Wege einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG München: Zur Wiedergabe von Textausschnitten aus kostenpflichtigen Presseerzeugnissenveröffentlicht am 23. September 2016
OLG München, Urteil vom 14.07.2016, Az. 29 U 953/16
§ 19a UrhG, § 87 f Abs. 1 S. 1 UrhG; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
Einen kurzen Überblick über diese Entscheidung finden Sie hier (OLG München – Textausschnitte aus Presseerzeugnissen), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Haben Sie fremde Werke unberechtigt weiter verbreitet?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Hamburg: Urheberrechtlicher Schutz als Werk der angewandten Kunst für die Produktgestaltung von Bierflaschenveröffentlicht am 18. August 2016
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG
Das Urteil des LG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (LG Hamburg – Urheberrechtsschutz für Bierflaschen) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Wird ein von Ihnen geschaffenes Werk unrechtmäßig nachgeahmt?
Wollen Sie deshalb gegen den Verletzer vorgehen, z.B. mittels einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung / Hauptsacheklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: 10.000 Euro Streitwert für den eBay-Verkauf einer Bootleg-DVDveröffentlicht am 17. August 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.10.2014, Az. 5 W 118/13
§ 3 ZPOEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Streitwert Bootleg), den Volltext des Beschlusses im Folgenden:
Haben Sie urheberrechtswidriges Material vertrieben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) in diesem Gebiet bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.