Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zum Unterlassungsanspruch und zur Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenzveröffentlicht am 3. Januar 2023
LG Hamburg, Urteil vom 10.12.2020, Az. 310 O 62/20
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 119 Abs. 2 BGB, § 123 BGBDie Zusammenfassung dieser in vielerlei Hinsicht aufschlussreichen Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg: Zum Unterlassungsanspruch und zur Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamm: Unterlassungsstreitwert für unbefugte Fotoverwendung im Geschäftsverkehrveröffentlicht am 17. November 2016
OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016, Az. 32 SA 49/16
§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 281 ZPO
Eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm – Streitwert Fotoverwendung), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Haben Sie Ihre Produkte mit fremden Bildern beworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wurden Bilder von Ihnen seitens eines Dritten ohne Einwilligung genutzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Filesharing – Zur Bemessung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Abmahnung im Rahmen der Kostenklageveröffentlicht am 16. November 2016
BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 272/14
§ 97a Abs. 1 UrhG aF; § 3 ZPO
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Bemessung des Streitwerts) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Haben Sie wegen Filesharings eine Abmahnung oder Klage erhalten?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamburg: 10.000 Euro Streitwert für den eBay-Verkauf einer Bootleg-DVDveröffentlicht am 17. August 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.10.2014, Az. 5 W 118/13
§ 3 ZPOEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Streitwert Bootleg), den Volltext des Beschlusses im Folgenden:
Haben Sie urheberrechtswidriges Material vertrieben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) in diesem Gebiet bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Flensburg: Streitwert für den Privatverkauf einer Bootleg-CD beträgt 2.250,00 Euroveröffentlicht am 20. November 2015
LG Flensburg, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 8 O 29/15
§ 3 ZPO; § 77 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGLesen Sie eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung (hier) oder lesen Sie nachfolgend den Volltext: (mehr …)