IT-Recht. IP-Recht. 360°

Risiken einer eV

 
Geschäftsbetrieb

Ab Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner bzw. seinen Rechtsanwalt hat sich der Antragsgegner an die gerichtliche Verfügung unbedingt zu halten. Dies ist für den Antragsgegner mit einem erheblichen Risiko verbunden. Wird beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung in einer von einem Dritten betriebenen Suchmaschine untersagt, so hat der Antragsgegner unverzüglich dafür zu sorgen, dass das streitgegenständliche Zeichen aus der Suchmaschine entfernt wird. Problematisch ist dabei, dass der Antragsgegner in der Regel keinen unmittelbaren Zugriff auf seine Daten in der Suchmaschine und deren Darstellungsweise hat, so dass die Entfernung der verletzenden Angabe über den Betreiber der Suchmaschine vorgenommen werden muss. Gelingt dem Antragsgegner dies nicht, und ist das Gericht der Auffassung, dass der Antragsgegner insoweit schuldhaft handelte, droht ihm die Zahlung eines empfindlichen Ordnungsgeldes an die Staatskasseund – soweit dieses nicht eingetrieben werden kann – die Verhängung einer Ordnungshaft (s.u.).

Ordnungsgeld / Ordnungshaft

890 Zivilprozessordnung erläutert, wie die per einstweiliger Verfügung angeordnete Unterlassung und Duldung vollstreckt wird: “Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250.000,00 EUR, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen.”

Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel – je nach Größe des Antragsgegners und Schwere des Verstoßes – nur ein Bruchteil des Höchstbetrages eines Ordnungsgeldes festgesetzt wird. Gleichwohl erachten wir auch “wenige” tausend Euro an Ordnungsgeld als einen unbedingt vermeidungswürdigen finanziellen Nachteil.

Abschlussschreiben

Ist die einstweilige Verfügung zugestellt und ist ein angemessener Zeitraum vergangen, kann der Abmahnende/Antragsteller über einen Rechtsanwalt nachfragen lassen, ob der Antragsgegner die einstweilige Verfügung als endgültige Entscheidung “gleich einem rechtskräftigen Urteil” anerkennen will. Bereits diese anwaltlich gestellte Anfrage des Antragstellers ist für den Antragsgegner mit weiteren erheblichen Kosten verbunden. Diese können allerdings vermieden werden, wenn der Empfänger der einstweiligen Verfügung richtig reagiert. Wir beraten Sie diesbezüglich gern!

Lehnt der Antragsgegner die Anerkennung der einstweiligen Verfügung als endgültig ab, weil er ohnehin gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen will oder aber den Antragsteller dazu zwingen will, die Sache in einem ordentlichen Gerichtsverfahren (”Hauptsache”) klären zu lassen, so muss der Antragsteller die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren weiterbetreiben – will er nicht Anlass für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung geben.