IT-Recht. IP-Recht. 360°

F. Wer ist Urheber?


Urheber ist derjenige, der das Werk selbst schafft, indem er es erstmalig herstellt oder verändert, da auch die Veränderung des Werks – mit Einwilligung des Urhebers des zu bearbeitenden Werks – ein eigenständig urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt.

Keine Urheber, aber mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten versehen, sind Rechteverwerter. Sie haben die Werke nicht geschaffen, dürfen sie aber für den Urheber wirtschaftlich auswerten.

Für den Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werks (z.B. Foto, Text) ist häufig unklar, wem die Urheberrechte an dem Bild bzw. die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen. Der Hinweis © trifft keine gesicherte Erklärung darüber, wer tatsächlich Urheber ist. Reklamiert eine Person öffentlich die urheberrechtlichen Nutzungsrechte für ein bestimmtes Werk, und trifft der Nutzer mit dieser Person einen Nutzungsvertrag über das Werk, so kann der Nutzer gleichwohl vom wahren Inhaber der Urheberrechtlichen Nutzungsrechte mit einem Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch konfrontiert werden. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten ist im Urheberrecht ausgeschlossen.

Es empfiehlt sich daher, bei der Formulierung eines Nutzungsvertrags größtmögliche Vorsicht walten zu lassen. Ein solcher, fachlich versiert aufgesetzter Vertrag, trifft idealerweise auch Schutzvorkehrungen gegen unliebsame Überraschungen, wie oben ausgeführt.