IT-Recht. IP-Recht. 360°

A. Warum zum Anwalt?


Die Beteiligung eines Rechtsanwalts in einer urheberrechtlichen Streitigkeit ist in jedem Fall empfehlenswert und auch wirtschaftlich sinnvoll. In Fällen einer Abmahnung können durch die Beratung und ggf. Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung häufig Folgeschäden verhindert oder minimiert werden. Auch ist es in vielen Fällen möglich, vom Gegner verlangte Kosten oder Schadensersatz zu reduzieren.

Geht es um Ihre eigenen Urheber- oder Nutzungsrechte, kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen, diese zu schützen und durchzusetzen.