Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Abmahnung von Fotoklau ohne Wiedergabe des Fotos ist unwirksam / § 97a Abs. 2 UrhGveröffentlicht am 10. August 2021
LG Köln, Urteil vom 20.05.2021, Az. 14 O 167/20
§97 Abs.2 UrhG, § 97a UrhG, § 287 ZPO, § 32 ZPO, § 33 ZPO, Art. 7 Nr. 2 EuGVVOZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten. Die Zusammenfassung finden Sie auf der Kanzlei-Hauptseite (LG Köln: Abmahnung von Fotoklau ohne Wiedergabe des Fotos ist unwirksam / § 97a Abs. 2 UrhG).
Abmahnung wegen Fotoklau?
Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Urheberrechts oder bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.toveröffentlicht am 22. März 2019
LG München I, Urteil vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18
§ 19a UrhG, § 7 Abs. 4 TMG, § 935 ZPODas Urteil des LG München I wurde hier zusammengefasst (LG München I: Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Urheberrecht?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Bei einem in der Rechtsmittelbelehrung falsch benannten Gericht können fristgerecht Rechtsmittel eingelegt werdenveröffentlicht am 15. November 2018
BGH, Beschluss vom 07.06.2018, Az. I ZB 48/17
§ 281 ZPO; § 13 Abs. 1 Nr. 1 ZuVOJu BW
Die Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Falsche Rechtsmittelbelehrung), den Volltext finden Sie nachstehend:Führen Sie einen Prozess wegen der Verletzung von Urheberrechten?
Verfolgen Sie eine Verletzung Ihrer Urheberrechte gerichtlich und benötigen einen Rechtsanwalt, weil es in erster oder zweiter Instanz vor ein Landgericht geht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) außergerichtlich und natürlich prozessual bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.