Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zum Beweis der Täterschaft beim Filesharing bei Anschlussnutzung durch mehrere Personenveröffentlicht am 9. Mai 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2016, Az. 12 S 2/15
§ 97 UrhGEine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Düsseldorf – Filesharing durch Angehörige), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Internetanschluss / WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- AG Kassel: Lizenzinhaber hat bei Filesharing keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er selbst lediglich eine Lizenz zum Verbreiten in Tauschbörsen besitztveröffentlicht am 28. April 2016
AG Kassel, Urteil vom 22.03.2016, Az. 410 C 4235/15
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 24 UrhG, § 51 UrhG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (AG Kassel – erlaubte Verbreitung per Filesharing), den Volltext des Urteils im Folgenden:Wurden Sie wegen illegalen Filesharings abgemahnt?
Haben Sie oder jemand aus Ihrer Familie Musik, Filme oder Spiele aus dem Internet (Tauschbörse) heruntergeladen? Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) gerade im Filesharing bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Köln: Die Textzeile „Wenn das Haus nasse Füße hat“ genießt keinen Urheberrechtsschutzveröffentlicht am 21. April 2016
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016, Az. 6 U 120/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhGEine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Urheberrechtsschutz für Einzeiler), den Text der Pressemitteilung des OLG Köln vom 20.04.2016 haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Ist Ihr Werk urheberrechtlich geschützt?
Sind Sie unsicher, ob Ihr Werk überhaupt Schutz genießt? Sie fühlen sich in Ihren Urheberrechten verletzt? Oder Sie sollen Rechte eines Dritten verletzt haben und haben deshalb eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- BGH: Wann ist die Entnahme aus einer fremden Datenbank rechtswidrig / Vorlage an den EuGH (Gedichtetitelliste II)veröffentlicht am 15. April 2016
BGH, Beschluss vom 24.05.2007, Az. I ZR 130/04
Art. 7 Abs. 2 lit. a EU-RL 96/9/EG; § 87b UrhGDie Entscheidung des BGH (Gedichtetitelliste II) haben wir hier besprochen (BGH – Schutz von Datenbanken) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben. Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier (EuGH – Schutz von Datenbanken):
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ausbeutung einer fremden Datenbank bekommen?
Wird Ihnen vorgeworfen, den Inhalt einer fremden Datenbank übernommen zu haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Internetplattform haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn der Betreiber selbst als Verkäufer auftrittveröffentlicht am 14. April 2016
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 88/13
§ 77 Abs. 2 S. 1 Fall 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGEine Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Haftung Amazon), den Volltext des Urteils im Folgenden:
Werden Ihre Urheberrechte auf einer Handelsplattform verletzt?
Haben Sie Urheberrechte an einem Buch, Musik-, Film- oder sonstigen Werk? Wird dieses Werk ohne Ihre Einwilligung im Internet vertrieben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) in diesem Gebiet bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Rechtswidrige Entnahme von fremder Datenbank nur bei Übernahme von „wesentlichem Teil“ / Gedichtetitelliste IIIveröffentlicht am 13. April 2016
BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az. I ZR 130/04
§ 87a UrhG, § 87b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDie Entscheidung des BGH (Gedichtetitelliste III) haben wir hier besprochen (BGH – Schutz von Datenbanken III). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ausbeutung einer fremden Datenbank bekommen?
Wird Ihnen vorgeworfen, den Inhalt einer fremden Datenbank übernommen zu haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Rufen Sie uns an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- EuGH-Generalanwalt: Verlinkung urheberrechtswidriger Inhalte stellt keine Urheberrechtsverletzung darveröffentlicht am 12. April 2016
EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 07.04.2016, Az. C-160/15
Art. 3 EU-RL 2001/29Die Entscheidung haben wir hier kurz besprochen (EuGH – Verlinkung von rechtswidrig gepostetem Inhalt) und die dazu veröffentlichte Pressemitteilung des EuGH nachstehend wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verlinkung fremden Inhalts bekommen?
Benötigen Sie Beratung bezüglich eines Beitrags auf Ihrer Website oder in einem Forum? Haben Sie fremde Bilder, Texte oder Videos verlinkt und nicht gewusst, dass diese Bilder ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht wurden? Vielleicht haben Sie deswegen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: An Deutsche gerichtete Werbung aus dem Ausland für Möbel-Plagiate unter Hinweis auf Importsystem stellt „Inverkehrbringen“ dar / Wagenfeld Leuchte IIveröffentlicht am 7. April 2016
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 76/11
§ 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG, § 28 Abs. 2 S.1 UrhGDie Wagenfeld-Leuchte II-Entscheidung des BGH haben wir hier besprochen (BGH – Wagenfeld-Leuchte II) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Wird Ihnen der Vertrieb von Möbel-Plagiaten vorgeworfen?
Ihnen wird vorgeworfen, rechtswidrige Nachahmungen von Möbel-Klassikern zu vertreiben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie, wie immer, kostenlos. Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtschutz sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheber- und Designrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und beispielsweise eine individuelle Unterlassungserklärung abzugeben.
- EU-Generalanwalt: Deutsche Störerhaftung für WLAN verstößt gegen EU-Rechtveröffentlicht am 6. April 2016
EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.03.2016, Az. C-484/14
Art. 12 Abs. 3 EU-RL 2000/13, Art. 15 Abs. 1 EU-RL 2000/31Die Empfehlungen des Generalanwalts beim EuGH, Maciej Szpunar in der Sache C-484/14 finden Sie hier (Generalanwalt – Deutsche Störerhaftung verstößt gegen EU-Recht). Zum Volltext der Anträge gelangen Sie unten.
Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Interentanschluss / WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben erhalten? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Kauft Händler Importware im Inland, ist er nicht zur Geräteabgabe nach § 54 UrhG verpflichtetveröffentlicht am 1. April 2016
BGH, Beschluss vom 07.01.2016, Az. I ZR 155/14
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG, § 16 Abs. 1 UrhWG, § 54 Abs. 2 Satz 2 UrhG aFDie Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Urheberrechtliche Geräteabgabe für inländischen Händler), den Volltext nachstehend:
Wurden Sie zur Zahlung einer Geräteabgabe nach § 54 UrhG aufgefordert?
Sehen Sie die Forderung als unberechtigt an? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit urheberrechtlichen Themen bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.