IT-Recht. IP-Recht. 360°

K. Creative Commons


Creative Commons (CC) steht für eine gemeinnützige US-amerikanische Organisation, welche verschiedene Lizenzverträge mit Standardformulierungen gefertigt haben, mit welchen der Schöpfer eines Werkes der Öffentlichkeit Nutzungsrechte daran einräumen kann. Inwieweit bei der Nutzung dann Einschränkungen bestehen, hängt von der konkret verwendeten CC-Lizenz ab. „CC“ ist nicht mit uneingeschränkter freier Nutzung gleichzusetzen.