IT-Recht. IP-Recht. 360°

E. Schutzdauer


Ein Urheberrecht kann in Deutschland nicht wie eine Marke amtlich registriert werden. Es entsteht faktisch durch Schaffung eines sog. Werks (z.B: Fotografie, Romans, Musikstücks). Das Bestehen des Urheberrechts muss daher im Streitfall von derjenigen Partei, welche die urheberrechtliche Nutzungsberechtigung beansprucht, bewiesen werden. Bei letzterem sollen Dienste wie copyclaim oder registeredcommons Hilfestellung leisten.

Die regelmäßige Schutzdauer für urheberrechtlich geschützte Werke ergibt sich aus dem Gesetz. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht gemäß § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei mehreren Miturhebern beginnt diese Frist mit dem Tod des Längstlebenden zu laufen.