IT-Recht. IP-Recht. 360°

B. Was kostet ein Anwalt?

I. Honorarvereinbarung

Außergerichtlich sind Rechtsanwälte grundsätzlich in der Vereinbarung eines Honorars frei. Insbesondere bei hohen Gegenstands- oder Streitwerten vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein individuelles Honorar. Wenn es uns möglich ist, vereinbaren wir auch gerne eine Honorarpauschale, z.B in Fällen von Filesharingabmahnungen oder Abmahnungen wegen rechtswidriger Bildnutzung. Fragen Sie uns nach den Kosten!

II. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Im Falle eines Gerichtsverfahrens sind alle Rechtsanwälte standesrechtlich verpflichtet, Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Soweit Sie sich bereits in einem Gerichtsverfahren befinden oder mit uns keine Gebührenvereinbarung getroffen haben, berechnen sich unsere Gebühren in aller Regel nach einem Gegenstands- bzw. Streitwert. Diesen finden Sie – wenn Sie abgemahnt worden sind – häufig bereits in dem erhaltenen Anwaltsschreiben. Im gerichtlichen Verfahren wird der Streitwert vom Gericht festgesetzt. Im außergerichtlichen Verfahren fällt eine sog. mittlere Geschäftsgebühr an, die zu dem festgelegten Gegenstandswert berechnet wird. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, erhält der Rechtsanwalt, den Sie mandatieren, üblicherweise die gleichen Gebühren wie der abmahnende Rechtsanwalt. Rechenbeispiel:

Gegenstandswert:10.000,00 EUR
1,3-fache Geschäftsgebühr:725,40 EUR
Auslagenpauschale20,00 EUR
Mehrwertsteuer, 19 %141,63 EUR
Rechtsanwaltshonorar:887,03 EUR


III. Kostet ein spezialisierter Fachanwalt mehr als ein Rechtsanwalt?

Nein, daher können Sie getrost direkt zum Fachanwalt gehen. Das Urheberrecht gehört auch zum Bereich eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz. Sämtliche Partner unserer Kanzlei sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.