Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Urheberrechtlicher Schutz als Werk der angewandten Kunst für die Produktgestaltung von Bierflaschenveröffentlicht am 18. August 2016
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG
Das Urteil des LG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (LG Hamburg – Urheberrechtsschutz für Bierflaschen) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Wird ein von Ihnen geschaffenes Werk unrechtmäßig nachgeahmt?
Wollen Sie deshalb gegen den Verletzer vorgehen, z.B. mittels einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung / Hauptsacheklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: 10.000 Euro Streitwert für den eBay-Verkauf einer Bootleg-DVDveröffentlicht am 17. August 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.10.2014, Az. 5 W 118/13
§ 3 ZPOEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Streitwert Bootleg), den Volltext des Beschlusses im Folgenden:
Haben Sie urheberrechtswidriges Material vertrieben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) in diesem Gebiet bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankenthal: In Filesharing-Fällen hat der Anspruchsteller das Vorhandensein von nutzbaren Werkfragmenten nachzuweisenveröffentlicht am 11. August 2016
LG Frankenthal, Urteil vom 22.07.2016, Az. 6 S 22/15
§ 15 ff UrhG, § 85 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Frankenthal – Beweislast Filesharing), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Wurden Sie wegen Filesharings abgemahnt oder verklagt?
Haben Sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes über Ihren Internetanschluss/WLAN-Anschluss ein Anwaltsschreiben (eine Abmahnung) oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht im allgemeinen und Filesharingverstößen im Besonderen (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Potsdam: Zur fahrlässigen Urheberrechtsverletzung durch Nutzung fremder Fotosveröffentlicht am 3. August 2016
LG Potsdam, Urteil vom 26.11.2014, Az. 2 O 211/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 72 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG
Die Entscheidung des LG Potsdam haben wir hier zusammengefasst (LG Potsdam – Fahrlässige Urheberrechtsverletzung) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Sollen Sie ein fremdes Bild widerrechtlich genutzt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Celle: Zum Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 29. Juli 2016
OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2016, Az. 13 W 36/16
§ 97 UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Celle – Streitwert Unterlassungsklage), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Sollen Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheberrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Sind topografische Landkarten als Datenbank geschützt?veröffentlicht am 26. Juli 2016
BGH, Urteil vom 10.03.2016, Az. I ZR 138/13
§ 87a Abs. 1 S. 1 UrhG
Eine Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Topografische Landkarten als Datenbank), den Volltext des Urteils im Folgenden:Sollen Sie widerrechtlich eine Datenbank übernommen haben?
Oder hat sich jemand unbefugt an Ihrer Datenbank bedient? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) in diesem Gebiet bestens bewandert und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Zweibrücken: Cache-Inhalte verstoßen nicht gegen Unterlassungserklärungveröffentlicht am 24. Juni 2016
OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.05.2016, Az. 4 U 45/15
§ 97 UrhG
Die Entscheidung des OLG Zweibrücken habe ich hier besprochen (OLG Zweibrücken – Cache-Bilder) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Sollen Sie eine Vertragsstrafe zahlen?
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und werden nun auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamm: Nachvergütung für Zeitungsfotografenveröffentlicht am 22. Juni 2016
OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15
§ 32 UrhGEine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamm finden Sie hier (OLG Hamm – Vergütung Zeitungsfotograf), den Text der Pressemitteilung im Folgenden:
Ist das Honorar für Ihre Arbeit nicht angemessen?
Wurden Ihre Fotografien in Tageszeitungen veröffentlicht, ohne dass Sie dafür ein angemessenes Honorar erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- LG Bochum: Urheberrechtsverletzung bei Nutzung kostenfreier Softwareveröffentlicht am 10. Juni 2016
LG Bochum, Urteil vom 03.03.2016, Az. I-8 O 294/15
§ 242 BGB; § 97 UrhG, § 97a UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Bochum – Kostenfreie Software), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Haben Sie Software urheberrechtswidrig genutzt?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheber- und Softwarerecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Zur Vergütung von Artikeln in Onlinemagazinen – 100,00 EUR für 10.000 Zeichen nicht angemessenveröffentlicht am 13. Mai 2016
OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2016, Az. 13 W 27/16
§ 32 Abs. 1 UrhG, § 32 Abs. 2 UrhG, § 36 UrhG
Die Entscheidung des OLG Celle haben wir hier besprochen (OLG Celle – Vergütung Onlinemagazin) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Wurde Ihre Arbeit nicht ausreichend vergütet?
Haben Sie auf Auftrag Sprach- oder sonstige Werke gefertigt und haben dafür kein ausreichendes Honorar erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.