Urheberrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EURveröffentlicht am 11. September 2017
BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 124/16
§ 97a Abs. 1 UrhG aFZur Zusammenfassung der Entscheidung hier (BGH – Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EUR). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, ein Werk ohne Erlaubnis weiter verbreitet zu haben und haben Sie aktuell eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Die Testversion einer Software darf nicht durch den Nutzer vervielfältigt werdenveröffentlicht am 16. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.12.2016, Az. 11 U 108/13
§ 31 UrhG, § 69c UrhG, § 69d UrhG, § 97 UrhG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie besprochen (OLG Frankfurt – Software-Testversion) und den Volltext nachstehend wiedergegeben:Sollen Sie Software urheberrechtswidrig genutzt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung, z.B. von Microsoft oder Adobe, erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheber- und Softwarerecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Bochum: Urheberrechtsverletzung bei Nutzung kostenfreier Softwareveröffentlicht am 10. Juni 2016
LG Bochum, Urteil vom 03.03.2016, Az. I-8 O 294/15
§ 242 BGB; § 97 UrhG, § 97a UrhG
Eine Kurzbesprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Bochum – Kostenfreie Software), den Volltext des Urteils haben wir nachfolgend wiedergegeben:Haben Sie Software urheberrechtswidrig genutzt?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Urheber- und Softwarerecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Weitergabe von Produktkeys von Computerprogrammenveröffentlicht am 10. Mai 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.04.2016, Az. 11 U 113/15
§ 97 UrhG, § 69c UrhG; § 24 MarkenG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Erschöpfung Computerprogramm) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben.Sollen Sie ein Computerprogramm unrechtmäßig veräußert haben?
Wird Ihnen vorgeworfen, ein Computerprogramm rechtswidrig weiter veräußert zu haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Begriff des Verbreitens nach § 69 c Nr. 3 UrhGveröffentlicht am 22. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2015, Az. 11 U 94/13
§ 40 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69c Nr. 3 UrhG, § 125 BGBLesen Sie unsere Kurzbesprechung der wesentlichen Aspekte der Entscheidung (hier). Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie unter dem Link „Diesen Beitrag weiterlesen“:
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